Rauchverbot Schweiz
Ab Mai 2010 zeichnet sich eine
einheitlich Linie in der Schweiz ab, da der Nichtraucherschutz
zusätzlich zu den kantonalen Regelungen nun auch auf eidgenössischer
Basis, also schweizübergreifend, geregelt werden soll.
Das Rauchen wird dann in der
gesamten Schweiz in den meisten Restaurants und Bars, aber auch in
geschlossenen öffentlichen Räumen, wie Kinos, Einkaufszenten oder
Schulen sowie in Arbeitsräumen verboten.
Es werden jedoch Ausnahmen möglich sein. So sollen gastronomische
Einrichtungen mit einer Fläche von weniger als 80 qm als
Raucherlokale zugelassen werden. Auch können Raucherräume, so
genannte Fumoirs eingerichtet werden.
In den meisten Kantonen wird sich durch dieses Bundesgesetz nicht
viel ändern. 18 Kantone haben bereits Nichtraucherschutzgesetze; 15
von diesen sind sogar schärfer als das Bundesgesetz. Die übrigen
Kantone haben kantonale Regeln in Planung.
Appenzell-Innerrhoden ist der einzige Ostschweizer Kanton, der kein
Rauchverbot plant.
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