Rauchverbot Österreich
In Österreich
gilt in öffentlichen Gebäuden, wie in Museen, Gerichten, Schulen,
Ämtern, Krankenhäusern, Bahnhöfen oder Flughäfen sowie in
öffentlichen Verkehrsmitteln ein generelles Rauchverbot; Verstöße
hiergegen führen jedoch mit Ausnahme des Rauchverbotes in
Verkehrsmitteln nicht zu einer Bestrafung für dieses Vergehen.
in Bier- oder Weinzelten darf geraucht werden. Das Rauchverbot gilt
auch für
Skihütten in Österreich. Für
Ferienwohnungen in Österreich wurde diese Diskussion auch
angestrengt; bis jetzt ist jedoch eine solche Verschärfung nicht in
Sicht.
Ab 2009 herrscht in Österreich
folgende Rechtslage für die Gastronomie:
Grundsätzlich herrscht Rauchverbot.
Besteht ein Lokal aus mehreren Räumen, muss der Hauptraum, der auch
mehr als 50% der Plätze beinhalten muss, rauchfrei sein.
Lokale unter 50 qm haben
Wahlrecht, ob Rauchverbot herrscht. Diese sind hierbei verpflichtet,
deutlich zu kennzeichnen, ob es sich um ein Raucherlokal handelt.
Bei Einraumlokalen bis zu 80 Quadratmeter Größe darf der Wirt das
Rauchen erlauben, wenn er nachweisen kann, dass eine Abtrennung aus
rechtlichen Gründen "im Rahmen der Änderung der Betriebsanlage"
nicht möglich ist.
2011 soll für Taxis in Wien ein Rauchverbot in Kraft treten;
allerdings nicht kraft Gesetzes, sondern festgestellt in der
Betriebsordnung der Taxis.
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