Rauchverbot Luxemburg
Am 05.09.2006 ist in Luxemburg ein
generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln,
Schulen, Kinos, Theater, Museen, Bahnhöfen sowie allen Restaurants
in Kraft getreten. Restaurants dürfen einen separaten Raucherraum
ausweisen, der maximal 25% der Gesamtfläche betragen darf.
Andere Gaststätten, wie Bars
und Cafes, unterliegen in der Zeit von 12 h bis 14 h und von 19 h
bis 21 h dem Rauchverbot, wenn hier Speisen angeboten werden.
Diese etwas spezielle Regelung was
Cafés in Luxemburg anbelangt, in denen Essen serviert wird führt
übrigens zum Teil zu kuriosen Resultaten. So gibt es inzwischen
Gastronomen, bei denen wohl Essen serviert wird, aber nicht zu den
festgelegten Zeiten zu denen sonst nicht geraucht werden dürfte....
|