Rauchverbot Italien
Politik und Gesellschaft in Italien folgend wurde bereits
am 12.12.2004 in Italien ein Rauchverbot in Zügen ausgesprochen; am
10.01.2005
folgte das Rauchverbot für öffentliche Gebäude sowie alles
gastronomischen Einrichtungen; also geschlossene Räume in
Gaststätten, Bars, Cafes und Kneipen aller Art. Hierbei ist das
Einrichten von geschlossenen, hermetisch abgedichteten Raucherräumen
mit separatem Lüftungssystem, die maximal die Hälfte der gesamten
Gastfläche betragen sollen, ausdrücklich erlaubt.
Hierbei hat der Gastronom die Pflicht, das Rauchverbot zu
überwachen. Tut er dieses nicht, drohen ihm hohe Strafen bis zum
Entzug der Konzession im Wiederholungsfall.
Das Rauchverbot in Italien ist in
allen Provinzen einheitlich; Sie haben vom
Gardasee
bis nach Sizilien eine einheitliche Rechtslage.
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