Rauchverbot Liechtenstein
Im Fürstentum Liechtenstein ist am
01.07.2008 das Tabak- Präventionsgesetz in Kraft getreten, welches
Rauchen in allen öffentlichen Räumen verbietet. Das Rauchverbot gilt
für alle öffentlich zugänglichen Räume, zu denen auch Schulgelände,
Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche sowie die öffentlichen
Verkehrsmittel zählen. Für die Gastronomie gab es
keinerlei Ausnahmen; es herrscht generelles Rauchverbot.
Separate Raucherräume waren nicht erlaubt. Auch ein
Werbeverbot wurde verankert.
Bereits im November 2008 wurde
dieses rigide Gesetz wieder geändert; so dürfen jetzt Restaurants
Raucherzimmer einrichten. Nachdem einige Zeit Einraumkneipen die Möglichkeit
hatten, sich
das Rauchen in ihren Räumen genehmigen zu lassen, wurde diese
Möglichkeit zum 30.04.2010 durch den Staatsgerichtshof wieder
aufgehoben.
Weitere Informationen bekommen Sie
auf
http://www.liechtenstein.li/fl-portal-aktuell?newsid=14805
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