Rauchverbot
Als Ergebnis des Föderalismus wurde
jedem Bundesland freigestellt, wie es das Gesetz zum
Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit ausgestaltet. Gerade an den
Landesgrenzen, wie zum Beispiel im Ulm - Neu-Ulm kann es hierdurch
zu der Situation kommen, dass 50 Meter weiter erlaubt ist, was hier
verboten ist.
Im Februar 2011 hat das Bundesarbeitsministerium erklärt, dass
ein bundesweites Gesetz zum
Nichtraucherschutz in Planung ist, welches das Rauchen in
öffentlichen Räumen regeln soll. Beabsichtigt ist ein bundesweit
einheitliches Rauchverbot in Behörden, Hochschulen, Krankenhäusern,
Flughäfen und im gesamten gastronomischen Bereich.
Am 30.07.2008 hat das Bundesverfassungsgericht
das Rauchverbot in Einraumkneipen in Baden Württemberg und Berlin
für verfassungswidrig erklärt.
Nach dem
Urteil ist bis zur Schaffung einer Neuregelung - spätestens Ende
2009 - das Verbot in Lokalen mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche
und nur einem Raum aufgehoben, wenn Jugendliche unter 18 Jahren
keinen Zutritt haben. Außerdem muss am Eingang eine klare
Kennzeichnung als Raucherlokal erfolgen.
Die Richter haben betont, dass ein absolutes Rauchverbot in Lokalen
zulässig ist.
Die Nichtraucherschutzgesetze der einzelnen Länder wurden inzwischen
der Rechtslage aufgrund des Urteil des BVG angepasst.
Das von der EU zeitweise forcierte
generelle EU-weite Rauchverbot in öffentlichen Räumen scheint vom
Tisch zu sein. Ende November 2009 hat das EU-Parlament, nachdem
diese Forderung keine Mehrzeit fane, eine Empfehlung an die
Mitgliedsländer herausgegeben, ein "umfassendes Rauchverbot" in
allen geschlossenen Arbeitsstätten, einschließlich Gaststätten und
Kneipen, zu erlassen.
Auf den nachfolgenden Seiten haben Sie
die Möglichkeit, die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern
miteinander zu vergleichen. Da es noch wenig Rechtsprechung zu den Gesetzen gibt, ist davon auszugehen,
dass noch die eine oder andere Nachbesserung an den
Nichtraucherschutzgesetzen erfolgen wird; siehe auch das Urteil des
BVG zu den Einraumkneipen. Bitte beachten Sie den jeweils beim
Gesetz angegebenen Verkündungszeitpunkt.
Das größte Interesse dürfte wohl die
gastronomische Lage treffen; deswegen erhalten Sie oberhalb des
jeweiligen Gesetzestextes eine Kurzzusammenfassung der Situation in
der Gastronomie.
Ergänzend finden Sie einen Überblick
über die Rechtslage zum Nichtraucherschutz (Smoking ban) in anderen Staaten in
Europa.
Diese Seite versteht sich weder als
Freund, noch als Gegner des Rauchens. Vielmehr soll hier neutral und
sachlich über die rechtliche Situation informiert werden.
Viele Informationen zum Thema Rauchen
und
Rauchverbot gibt es auf gutefrage.net.
Auf
www.urlaub-deutschland-reisen.de finden Sie weitere
Informationen über Deutschland, insbesondere in Hinblick auf die
touristischen Möglichkeiten. |